Bildung Thurgau – Berufsorganisation der Lehrpersonen des Kantons Thurgau
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Grosser Erfolg

Veröffentlicht am: 06.09.2016

Höhere Einstufung altrechtlicher Diplome TW/HW

Der Regierungsrat hat am 16. August 2016 Änderungen der Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an der Volksschule genehmigt. Betroffen sind namentlich Lehrpersonen Textilarbeit/Werken und Hauswirtschaft (TW/HW). Dabei werden die Lehrpersonen TW auf Primarstufe im Lohnband 3 und die Lehrpersonen TW/HW auf der Sekundarstufe I mindestens ein Lohnband höher als aktuell eingereiht. Neu ist für TW-/HW-Lehrpersonen mit einem altrechtlichen Lehrdiplom auf der Sekundarstufe I mittels EDK-anerkannten Facherweiterungen an einer EDK-anerkannten Ausbildungsstätte eine Einreihung im Lohnband 6 möglich. Als anerkannte Facherweiterung gilt auch die altrechtliche Nachqualifikation mit Lehrberechtigung im Fach Englisch Sekundarstufe I des Kantons Thurgau. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Für den Kanton entstehen Mehrkosten von jährlich 1,07 Millionen Franken.

Die Geschäftsleitung Bildung Thurgau dankt im Namen aller betroffenen Lehrpersonen mit altrechtlichen Lehrdiplomen den fünf Mitgliedern des Regierungsrates und insbesondere der verantwortlichen Regierungsrätin Monika Knill sehr herzlich für ihren Entscheid.

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