Bildung Thurgau ist die Berufsorganisation aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche an öffentlichen und privaten Thurgauer Schulen einen pädagogischen, erzieherischen oder therapeutischen Auftrag haben. Der Berufsverband entstand am 17. September 2005 aus einer Fusion der Verbände "Lehrerinnen und Lehrer Thurgau LTG", der unabhängigen Gewerkschaft der Lehrpersonen sowie der „Schulsynode Thurgau SSTG“, welche als Lehrerparlament für den pädagogischen Bereich im Auftrag des Kantons verantwortlich war.
- Bildung Thurgau befasst sich mit gewerkschaftlichen, pädagogischen und berufspolitischen Fragen.
- Bildung Thurgau ist partei- und konfessionsunabhängig.
- Bildung Thurgau gehört dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) an.
- Bildung Thurgau ist Mitglied von personalthurgau, dem Dachverband der Personalverbände des Kantons Thurgau.
Hauptaufgaben der Berufsorganisation Bildung Thurgau sind:
- Sie steht für Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und nimmt diese gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden wahr.
- Sie setzt sich für Förderung und Entwicklung der Schule ein.
- Sie berät ihre Mitglieder in Fragen der Anstellung und der Berufsausübung.
- Sie gewährt Rechtshilfe und Rechtsbeistand im Zusammenhang mit der Berufsausübung gemäss Beratungsreglement.
- Sie nimmt ihr Mitwirkungsrecht gemäss kantonalen gesetzlichen Bestimmungen wahr.
- Sie hat Antragsrecht an das Departement für Erziehung und Kultur DEK.
- Sie arbeitet auf Grund von Leistungsvereinbarungen mit dem Departement und den zuständigen Ämtern zusammen.
Bildung Thurgau umschreibt seine Verbandspolitik zu wichtigen berufs- und bildungspolitischen Fragen in Form von Positionspapieren und in einem mehrjährigen Tätigkeitsprogramm.
Als Richtschnur der Verbandspolitik dienen LCH-Papiere (z.B. LCH-Berufsleitbild, LCH-Standesregeln) sowie pädagogische Richtlinien.
Bildung Thurgau informiert ihre Mitglieder mittels Zeitschrift BILDUNG THURGAU und Website.
Bildung Thurgau kennt zwei Mitgliederkategorien.
- Aktivmitglieder, welche als Vollzeit- oder Teilzeitangestellte sowie Vikarinnen und Vikare an einer öffentlichen oder privaten Thurgauer Schule beschäftigt sind und einen pädagogischen, erzieherischen oder therapeutischen Auftrag erfüllen.
- Passivmitglieder, welche alters- oder krankheitshalber aus dem Schuldienst zurückgetreten sind oder nicht mehr an einer Thurgauer Schule unterrichten.
Die Aufnahme der Aktiv- und der Passivmitglieder erfolgt durch erstmalige Bezahlung des Jahresbeitrages und erneuert sich danach automatisch im nächsten Verbandsjahr, wenn nicht bis Ende Juni des laufenden Verbandsjahres schriftlich gekündet wird.
Mitglieder haben direktes Stimm- und Wahlrecht an den Jahrestagungen der Teilkonferenzen und indirektes Stimm- und Wahlrecht via Delegiertenversammlung.
Aktivmitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung durch Bildung Thurgau gemäss Beratungsreglement.
Sämtliche Mitgliederkategorien profitieren von den Dienstleistungen von Bildung Thurgau und erhalten die Verbandszeitschrift BILDUNG THURGAU.
Aktivmitglieder sind automatisch auch Mitglieder beim LCH.
Aktiv- und Passivmitglieder verpflichten sich einen von der Delegiertenversammlung bestimmten und ihrem Beschäftigungsgrad angepassten Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Mit der Aufnahme in Bildung Thurgau verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der LCH-Standesregeln.