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Protekta Seit dem 1. Januar 2009 verfügt jedes Mitglied von Bildung Thurgau automatisch über eine leistungsstarke Berufs-Rechtsschutz-Versicherung. Die Versicherung deckt das Arbeitsrecht und Strafrechtsfälle, die sich aus der beruflichen Tätigkeit als Lehrperson ergeben. Ausgenommen sind Streitigkeiten, die auf einer Gesetzesänderungberuhen oder das Versicherungs- und das Steuerrecht betreffen. Lehrpersonen können mit der Berufs-Rechtsschutz-Versicherung nicht selber eine Klage einreichen, ausser wenn die Lehrperson wegen übler Nachrede, Verleumdung o. Ä. ihre Stelle verliert. Die Versicherten sind einzig gegen Klagen von aussen versichert. In der Praxis wird es in erster Linie um Rechtsstreitigkeiten bei Kündigungen und hin und wieder um Unfälle (z.B. beim Schwimmen) gehen. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ | LCH MehrWert Aktivmitglieder von Bildung Thurgau sind automatisch auch Mitglied beim Dachverband LCH und profitieren dadurch von verschiedenen Vergünstigungen.
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